Aktuelle Informationen zur Coronasituation
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Coronasituation
17.02.2022 Bund und Kanton heben grösstenteils die Schutzmassnahmen auf
Ab dem 17.02.2022 sind die Corona Massnahmen grösstenteils aufgehoben und somit kann der Vereinsbetrieb wieder "normal" ohne Masken- und Zertifikatspflicht stattfinden.
Wir empfehlen jedoch weiterhin die Hygienemassnahmen und das Abstandhalten einzuhalten sowie das freiwillige Tragen einer Maske in öffentlichen Innenräumen.
29.12.2021 Geltende Regeln des Bundes, den Verbänden und Schulen per 03. Januar 2022
Gemäß den Weisungen vom Bundesrat, den Sportverbänden und den Schulen gelten für den Trainingsstart im Januar 2022 die folgenden Regeln:
- Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt neu die 2G-Zertifikatspflicht für Alle (Teilnehmer, Leiter und Besucher / Zuschauer).
- Maskenpflicht in Innenräumen und bei der eigentlichen Sportausübung
- Ausnahme (2G+): Keine Maskenpflicht bei der sportlichen Aktivität für Personen deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung (Booster) oder Genesung nicht mehr als 120 Tage zurückliegt. Wichtig: Gruppen mit unterschiedlichem Impfstatus dürfen nicht gemischt werden. Daher empfehlen wir Maskenpflicht für Alle.
- Die Prüfung der Zertifikats-Gültigkeit liegt in der Verantwortung der Leiter.
- Trainingsstart: erst ab 10. Januar 2022*
- Wir empfehlen Maskenpflicht in Innenräumen und bei der eigentlichen Sportausübung analog den Weisungen der Schule (ab 1. Primarschulklasse Maskenpflicht).
Weiterhin gilt die vom BAG vorgeschriebenen Regeln und Hygienemassnahmen einzuhalten.
03.12.2021 Geltende Regeln des Bundes per 06. Dezember 2021
An der Sitzung vom 3.12.2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Zertifikatspflicht unabhängig von einer beständigen Trainingsgruppe auszudehnen. Diese Bestimmungen gelten ab Montag 6.12.2021.
Trainings für Teilnehmer ab 16 Jahren
- Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt neu die Zertifikatspflicht für Alle (Teilnehmer und Leiter).
- Die Prüfung der Zertifikats-Gültigkeit liegt in der Verantwortung der Leiter.
- Generelle Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen.
- Nur während der aktiven Sportausübung kann auf das Maskentragen verzichtet werden.
Trainings für Teilnehmer unter 16 Jahren
- Generelle Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen ab 12 Jahren
- Nur während der aktiven Sportausübung kann auf das Maskentragen verzichtet werden.
Weiterhin gilt die vom BAG vorgeschriebenen Regeln und Hygienemassnahmen einzuhalten.
- Abstand halten
- Die Kontaktdaten müssen in der Anwesenheitsliste nach wie vor aufgenommen werden.
- Nur symptomfrei ins Training kommen.
08.09.2021 Geltende Regeln des Bundes per 13. September 2021
An der Sitzung vom 8. September hat der Bundesrat beschlossen, die Zertifikatspflicht ab Montag, 13. September 2021, auszudehnen.
Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind sportliche Vereinsaktivitäten wie Trainings:
-
die in abgetrennten Räumlichkeiten und in einer beständigen Gruppe von maximal 30 Personen ausgeübt werden
-
keine Durchmischung mit anderen Gruppen
-
Kontaktdaten müssen weiterhin erfasst werden
Weiterhin gilt die vom BAG vorgeschriebenen Regeln und Hygienemassnahmen einzuhalten.
-
Abstand halten
-
Maskenpflicht in öffentlichen Räumen (wie Garderobe, WC, …)
-
Nur symptomfrei ins Training kommen
Weitere Infos: https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#faq
Laut BASPO gelten momentan folgende Regeln:
- Im Eingangsbereich und in den Garderoben gilt nach wie vor die Maskenpflicht ab 12 Jahren
- Die Kontaktdaten müssen erhoben werden
- Es gibt keine Begrenzung der Gruppengrössen und der Mindestplatzbedarf ist nicht vorgeschrieben
- Es gibt keine Maskenpflicht beim Durchführen der Trainings
- Die Massnahmen, dass man symptomfrei ins Training kommt, die Hände desinfiziert oder gewaschen hat bleiben nach wie vor
- Sportaktivitäten (In- und Outdoor) von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sind ohne Einschränkungen möglich. Gemäss dem Entscheid des Regierungsrats BL vom 19. Januar 2021 müssen Kinder ab 10 Jahren in Baselbieter Schulanlagen eine Schutzmaske tragen, bis sie am genauen Durchführungsort (bspw. in der Turnhalle) des Vereinstrainings sind. Während des Trainings kann die Maske abgelegt werden.
- Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis 50 Personen (inkl. Leiter) mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden:
- im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand von 1.5m eingehalten wird. Auf das Tragen einer Maske kann nur verzichtet werden, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
- in Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden.
- Falls möglich, sind die Trainings im Freien durchzuführen.
- Kraftraum: für die Benutzung des Kraftraums sind die Weisungen der Trägerschaft massgebend
- Einhaltung der vorhandenen Schutzkonzepte, inkl. Maskenpflicht für Leiterinnen und Leiter
- Ausnahmen für Mitglieder von Nationalkadern sind möglich
- Die Teilnahme am Training ist freiwillig und obliegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten
- Sportaktivitäten (In- und Outdoor) von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sind ohne Einschränkungen möglich
- Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen (inkl. Leiter) mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden:
- im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand von 1.5m eingehalten wird. Sportarten mit Körperkontakt sind draussen nur erlaubt, wenn eine Maske getragen wird.
- in Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden.
- Falls möglich, sind die Trainings im Freien durchzuführen.
- Kraftraum: für die Benutzung des Kraftraums sind die Weisungen der Trägerschaft massgebend.
- Einhaltung der vorhandenen Schutzkonzepte, inkl. Maskenpflicht für Leiterinnen und Leiter
- Gemäss dem Entscheid des Regierungsrats BL vom 19. Januar 2021, empfehlen wir für Kinder ab der 5. Schulklasse resp. ab 10 Jahren während dem ganzen Trainingsbetrieb unter Einhaltung der bisherigen Schutzmassnahmen zusätzlich die Masken zu tragen. Die Trainingsintensität ist anzupassen.
- Ausnahmen für Mitglieder von Nationalkadern sind möglich
- Die Teilnahme am Training ist freiwillig und obliegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten
- Sportaktivitäten (In- und Outdoor) von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger sind ohne Einschränkungen möglich
- Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen (inkl. Leiter) mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird. Kontaktsportarten oder Sportarten, bei denen der Körperkontakt bei der normalen Ausübung des Sports nicht vermieden werden kann, wie z.B. Fussball, Basketball, Volleyball sind verboten. Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind möglich.
- Einhaltung der vorhandenen Schutzkonzepte, inkl. Maskenpflicht für Leiterinnen und Leiter
- Gemäss dem Entscheid des Regierungsrats BL vom 19. Januar 2021, empfehlen wir für Kinder ab der 5. Schulklasse resp. ab 10 Jahren während dem ganzen Trainingsbetrieb unter Einhaltung der bisherigen Schutzmassnahmen zusätzlich die Masken zu tragen. Die Trainingsintensität ist anzupassen.
- Der Kraftraum bleibt für alle Mitglieder geschlossen
- Ausnahmen für Mitglieder von Nationalkadern sind möglich
- Die Teilnahme am Training ist freiwillig und obliegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten
Der Regierungsrat hat am 19. Januar 2021 die Massnahmen des Bundes auf Kantonsebene auf Grund der epidemiologischen Lage bis Ende Februar weiter verschärft.
Neu gilt:
- Ab der 5. Schulklasse respektive ab 10 Jahren eine generelle Maskenpflicht im Schul- sowie Turnunterricht. Entgegen der Kommunikation auf der Webseite des Sportamts BL (Stand: 20. Januar) - welche das Training ohne Masken erlaubt - schliessen wir uns der Meinung der Schule an.
- Deshalb empfehlen wir während dem ganzen Trainingsbetrieb unter Einhaltung der bisherigen Schutzmassnahmen zusätzlich die Masken zu tragen, um ein unkontrolliertes Ansteigen der Fallzahlen zu verhindern.
Weiterhin gilt:
- Für die über 16 jährigen Mitglieder ist der Trainingsbetrieb weiterhin eingestellt
- Der Kraftraum bleibt für alle Mitglieder geschlossen
- Ausnahmen für Mitglieder von Nationalkadern sind möglich
Die Teilnahme am Training ist freiwillig und obliegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten
Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 seine im Dezember beschlossenen Massnahmen auf Grund der epidemiologischen Lage bis Ende Februar verlängert.
Somit gelten für uns bis Ende Februar nach wie vor folgende Einschränkungen:
- Für die über 16-jährigen Mitglieder ist der Trainingsbetrieb weiterhin eingestellt
- Für die unter 16-jährigen Mitglieder können die Trainings mit den bekannten Schutzmassnahmen stattfinden
- Der Kraftraum bleibt für alle Mitglieder geschlossen
Basierend auf dem Bundesratsentscheid vom 18. Dezember gilt nach wie vor, dass die Trainings von unter 16-jährigen mit den bekannten Schutzmassnahmen ab dem 4.1.2021 eigentlich wieder starten können. Aufgrund der aktuellen Situation und der geplanten Medieninformation von nächster Woche empfehlen wir jedoch, mit der Aufnahme des Trainingsbetriebs noch bis zum 11. Januar zu warten.
Der Trainingsbetrieb von den über 16-jährigen ist nach wie vor bis am 22. Januar 2021 eingestellt.
Basierend auf den neusten Massnahmen, welche am 18. Dezember vom Bundesrat kommuniziert wurden, gibt es für uns leider nach wie vor offene Fragen, wie es mit dem Trainingsbetrieb konkret weitergehen kann.
- Für die über 16 jährigen Mitglieder gilt die Schliessung bis zum 22. Januar 2021
- Für die unter 16 jährigen Mitglieder werden wir Euch wieder informieren, wie der Trainingsbetrieb ab dem 4. Januar 2021 stattfinden kann
- Der Kraft- und Gymnastikraum bleibt für ALLE bis am 22. Januar geschlossen
- Ausnahmen für Mitglieder von Nationalkadern sind möglich
Der Bundesrat hat am Freitag, 11. Dezember weitere Massnahmen beschlossen. Diese gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Zudem wird der Kanton am nächsten Dienstag 15.12.20 über mögliche weitere ‘Verschärfungen’ diskutieren.
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Kinder bis zum 12. Geburtstag (gilt im Kanton Basel-Landschaft): Trainings für Kinder bis zum 12. Geburtstag sind ohne Einschränkungen erlaubt.
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Kinder und Jugendliche ab dem 12. Geburtstag sowie Erwachsene: Sportaktivitäten dürfen nur in Gruppen bis zu 5 Personen (inklusive Leiter) ausgeübt werden.
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Trainings sind nur bis 19.00 Uhr möglich; an Sonn- und Feiertagen bleibt die Halle geschlossen. Die Leiter/innen der Abteilungen die das Training anbieten, werden sich bei den Teilnehmern/Eltern per Mail melden.
Wichtige Neuerungen bei den Jugendlichen von 12 – 15 Jahren:
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Maskenpflicht für alle Trainingsteilnehmer während dem Training
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Maximale Trainingsgrösse liegt bei 15 Personen inklusive Trainer
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Bei gemischten Altersgruppen gilt die Maskenpflicht auch für unter 12-jährige Teilnehmer
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Trainings sind nur noch "ohne Körperkontakt" erlaubt (z.B. kein Fussball, Unihockey)